Neue Turbulenzen für den „Jenseits von Eden“-Sänger: Das Amtsgericht Kempten hat laut RTL einen Strafbefehl gegen Nino de Angelo erlassen. Der 62-Jährige soll gleich mehrere Verkehrsverstöße begangen haben und könnte nun eine Bewährungsstrafe sowie den Entzug der Fahrerlaubnis riskieren.
Gleich mehrere Vorwürfe
Wie RTL berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft dem Sänger laut Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann einiges vor: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung und sogar ein verbotenes Autorennen.
Was im Sommer passiert sein soll
Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Zwischenfall am 9. Juli 2025 in Kempten. Laut Ermittlungen soll de Angelo in einem Parkhaus ein Auto gerammt und beim Rausfahren auch noch die Schranke beschädigt haben. Schaden laut RTL: rund 3.500 Euro. Doch das war offenbar nicht alles – beim Verlassen des Parkhauses soll er sich anschließend eine kleine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben.
Gericht bestätigt Strafbefehl
Richterin Katrin Eger sagte gegenüber RTL: „Der Strafbefehl wurde antragsgemäß erlassen und zugestellt.“ Beantragt hatte ihn Oberstaatsanwalt Hörmann. Noch ist das Ganze aber nicht rechtskräftig: Nino de Angelo kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Bis dahin gilt – wie immer – die Unschuldsvermutung. Eine RTL-Anfrage zu dem Strafbefehl hat der Sänger bislang unbeantwortet gelassen.





























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